Häufig gestellte Fragen
Zeitarbeitnehmer werden – meistens unbefristet und in jedem Fall sozialversicherungspflichtig – bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Ihre Arbeit leisten sie dann in einem so genannten Kunden- oder Entleihbetrieb. Arbeitgeber bleibt das Zeitarbeitsunternehmen. Von diesem erhalten die Arbeitnehmer auch ihren Lohn.
Zeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich genauso bezahlt werden, wie die Mitarbeiter im Kundenbetrieb, die vergleichbaren Beschäftigungen nachgehen („equal pay“). Partiell findet auch ein „Tarifvertrag für die Zeitarbeit“ Anwendung.
Wichtig ist das Vorliegen einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Nutzen Sie auch das Vorstellungsgespräch mit dem Personaldisponenten – Ihrem Ansprechpartner im Zeitarbeitsunternehmen – zum gegenseitigen Kennenlernen. Achten Sie darauf, ob Ihre Qualitäten richtig erfragt werden und auch schwierige Punkte Ihrer Situation Berücksichtigung finden.
Dies ist in den allermeisten Fällen kein Problem. Die Übernahme von Zeitarbeitnehmern in den Kundenbetrieb ist keine Ausnahme. Schon heute findet jeder dritte Zeitarbeitnehmer eine feste Anstellung im Kundenbetrieb. Nicht zuletzt deswegen schreibt man der Zeitarbeit oft eine „Brückenfunktion“ zu.